Marktprämienmodell
So funktioniert es:
Das Marktprämienmodell ist eine der drei Formen der Direktvermarktung, die im EEG 2012 geregelt ist. Die Marktprämie ist besonders für Biogasanlagen interessant, da diese die Möglichkeit bieten, flexibel und bedarfsgerecht Strom zu produzieren.
Bei diesem Modell erhält der Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber eine Marktprämie, die die Differenz zwischen dem Marktwert des erzeugten Stroms und der Einspeisevergütung darstellt. Der Marktwert ist hierbei der Durchschnittspreis, der innerhalb eines Monats an der Strombörse erzielt wird.
Weiterhin enthält das Marktprämienmodell die sogenannte Managementprämie als Anreizkompenente. Diese ist in ihrer Höhe gesetzlich festgelegt, um Anlagenbetreiber für Mehraufwand und Mehrrisiko zu entschädigen. Durch verlässliche Prognosen kann sich also ein zusätzlicher Ertrag durch die Managementprämie ergeben.
Vorgehensweise:
Am Ende des Monats ermitteln die Übertragungsnetzbetrieber den durchschnittlichen Börsenpreis als Marktwert und ziehen davon die gesetzliche Managementprämie ab. Dieser Wert ist für alle Anlagenbetreiber gleich und wird Referenzmarktwert genannt.
Referenzmarktwert = Marktwert - Managementprämie
Der Netzbetreiber zieht den Referenzmakrtwert von der anlagespezifischen Einspeisevergütung ab und zahlt dem Anlagenbetreiber die Differenz als Marktprämie.
Marktprämie = Einspeisevergütung (EEG) - Referenzmarktwert
Wenn der Anlagenbetreiber seinen Strom also mindestens zum Referenzmarktwert verkauft, erzielt er einen Vorteil gegenüber der gesetzlichen Einspeisevergütung.





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